Statuten und Ressourcen

Statuten und Ressourcen


Ressourcen


Basieren grundsätzlich auf:

-Mitgliedsbeiträge

-Medizinische Materialsammlung

-Spenden

-Spendenaktionen

-Kooperationen

-Veranstaltungen

-Webshop 


STATUTEN



„Zusammenfassung des Vereins im Sinne eines Lebens :


 

I. Name und Sitz

Artikel 1

Sens d'un vie mit Sitz in Schindellegi ist ein gemeinnütziger Verein, der gemäß Artikel 60 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegründet wurde.


 

II. Ziel

Artikel 2

Der Verein möchte in Entwicklungsländern kostenlose medizinische Versorgung und Operationen anbieten. Außerdem möchte sie Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern ausbilden. Sie kann Treffen organisieren, beraten und Veranstaltungen im Dienste des Vereins organisieren.

In der Schweiz möchte sich der Verein in sozialen Projekten engagieren, insbesondere um soziale Isolation zu verhindern und Treffen in diese Richtung zu organisieren. Der Verein ist gemeinnützig und ist religiös und politisch neutral.


III. Mitgliedschaft

Artikel 3


 

NS. Organ


 

Artikel 4

Die Organe des Vereins sind:

A. Generalversammlung

B. Vorstand

C. Abschlussprüfer


 

A. Generalversammlung


 

Artikel 5

Die Aufgaben und Befugnisse der Mitgliederversammlung sind wie folgt:

a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung

b) Entgegennahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Berichts der Revisionsstelle;

c) Entlastung des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle;

d) Festsetzung des Jahresbudgets und der Jahresbeiträge;

e) Wahl des Präsidenten, weiterer Mitglieder des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle;

f) Bearbeitung von Anträgen von Verwaltungsrat und Mitgliedern;

g) Beschlüsse über wichtige Angelegenheiten, die ihm vom Verwaltungsrat vorgelegt werden;

h) Änderung der Satzung;

i) Auflösung des Vereins.


 


 

B. Vorstand.


 

Artikel 6

Der Vorstand besteht aus:

ein Präsident

b) Vizepräsident

c) Andere Vorstandsmitglieder


 

Artikel 7

Die Mitgliederversammlung kann eine natürliche oder juristische Person, die nicht Mitglied des Vereins sein muss, für die Dauer von zwei Jahren als Rechnungsprüfer wählen. Wiederwahl ist zulässig.


 

VII. Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde in der aktuellen Form von der konstituierenden Versammlung genehmigt und trat sofort in Kraft. 

 


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